Häufig gestellte Fragen!
Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in EURO bezahlt werden, der offiziellen Währung in Kroatien.
Wenn eine Zahlung in einer Fremdwährung erfolgt, wird diese von der Bank in EURO umgerechnet.
In Kroatien können verschiedene natürliche und juristische Personen Immobilien kaufen, sofern bestimmte Vorschriften eingehalten werden.
Im Folgenden finden Sie einige wichtige Informationen darüber, wer Immobilien kaufen kann:
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Kroatische Staatsbürger: Kroatische Staatsangehörige können frei und ohne Einschränkungen Immobilien kaufen und besitzen.
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EU-Bürger: Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können in Kroatien ohne besondere Genehmigungen Immobilien kaufen, dank der Abkommen, die den freien Personen- und Kapitalverkehr innerhalb der EU unterstützen.
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Nicht-EU-Bürger: Auch Nicht-EU-Bürger können in Kroatien Immobilien erwerben, müssen aber möglicherweise zusätzliche rechtliche Schritte einleiten.
In der Regel müssen sie eine Genehmigung des Justizministeriums einholen, die mit größerer Wahrscheinlichkeit erteilt wird, wenn ein Gegenseitigkeitsabkommen mit dem Land des Käufers besteht. -
Juristische Personen: Ausländische Unternehmen und andere juristische Personen können in Kroatien Immobilien erwerben. Allerdings können je nach Herkunftsland des Unternehmens und seiner Tätigkeit in Kroatien besondere Vorschriften gelten.
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Beschränkungen für bestimmte Immobilien: Es kann Einschränkungen für den Erwerb bestimmter Arten von Immobilien geben, wie z.B. landwirtschaftliche Flächen oder Immobilien in Schutzgebieten. Prüfen Sie daher unbedingt die geltenden Gesetze und Vorschriften.
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Langfristiger Mietvertrag: Für diejenigen, die nicht in der Lage sind, eine Immobilie direkt zu erwerben, ist der Abschluss eines langfristigen Mietvertrags oft eine praktikable Alternative.
Es ist ratsam, dass potenzielle Käufer einen Rechtsexperten oder Immobilienprofi konsultieren, der mit dem kroatischen Recht vertraut ist, um die Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen und den Kaufprozess reibungslos zu gestalten.
Beim Kauf einer Immobilie in Kroatien muss die Grunderwerbssteuer, die sogenannte „porez na promet nekretnina“, innerhalb von 30 Tagen nach dem Eigentumsübergang bezahlt werden.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Steuer umgehend beglichen wird, um Strafen oder zusätzliche Zinskosten zu vermeiden.
Außerdem ist es ratsam, einen lokalen Immobilienexperten oder Rechtsberater zu konsultieren, um die Einhaltung aller geltenden Vorschriften und Fristen sicherzustellen.
Ja, es ist möglich, beim Kauf einer Immobilie in Kroatien einen Immobilienkaufvertrag im Ausland abzuschließen und zu beglaubigen.
Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die Sie dabei beachten sollten:
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Gültigkeit: Der Vertrag muss dem kroatischen Recht entsprechen. Daher ist es wichtig, dass er alle notwendigen Elemente enthält, die in den kroatischen Vorschriften für Immobilientransaktionen vorgesehen sind.
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Notarielle Beglaubigung: Auch wenn Sie den Vertrag im Ausland unterzeichnen können, müssen Sie ihn möglicherweise notariell beglaubigen oder von einer zuständigen Behörde beglaubigen lassen, um seine Gültigkeit in Kroatien sicherzustellen.
Dies geschieht in der Regel bei einem kroatischen Notar, wenn Sie den Vertrag rechtsverbindlich abschließen möchten. -
Übersetzung: Wenn der Vertrag in einer anderen Sprache als Kroatisch verfasst ist, benötigen Sie wahrscheinlich eine offizielle Übersetzung, um sicherzustellen, dass er allen rechtlichen Anforderungen in Kroatien entspricht.
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Rechtliche Beratung: Es ist sehr ratsam, einen lokalen Anwalt oder einen Immobilienexperten in Kroatien zu beauftragen, der Sie durch den Prozess führt.
Er kann Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass der Vertrag mit dem kroatischen Recht übereinstimmt und Ihnen bei allen bürokratischen Verfahren helfen. -
Grundbuchamt: Nach Abschluss des Vertrages muss dieser beim kroatischen Grundbuchamt registriert werden, um das Eigentum offiziell zu übertragen.
Wenn Sie diese Schritte befolgen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, können Sie erfolgreich einen Immobilienkaufvertrag im Ausland für eine Immobilie in Kroatien abschließen.
Eine Anzahlung ist eine Versicherung, die der Käufer an den Verkäufer zahlt, als Zeichen dafür, dass der Vertrag geschlossen wurde und als Gewissheit, dass die Verpflichtung erfüllt werden wird.
In der Praxis wird die Anzahlung im Vorvertrag geleistet und beträgt in der Regel 10-15% des vereinbarten Kaufpreises.
Im Falle der Vertragserfüllung wird die Anzahlung auf den Gesamtbetrag des vereinbarten Kaufpreises angerechnet.
In der Republik Kroatien kann sich die Immobiliensteuer auf mehrere verschiedene Steuern beziehen, die für Immobilienbesitzer gelten.
Hier sind einige wichtige Bestandteile der Immobilienbesteuerung in Kroatien:
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Grundsteuer (Porez na nekretnine): Dies ist eine jährliche Steuer, die von Immobilienbesitzern erhoben wird.
Der Steuersatz kann je nach Gemeinde und Art der Immobilie variieren.
Die Steuer kann zwischen 0,1% und 1% des geschätzten Wertes der Immobilie liegen.
Jede Gemeinde ist für die Festsetzung ihrer Steuersätze zuständig, daher sollten Sie sich unbedingt über die örtlichen Vorschriften informieren. -
Übertragungssteuer (Porez na prijenos nekretnina): Wenn Sie eine Immobilie kaufen, müssen Sie eine Übertragungssteuer entrichten, die in der Regel 3% des Kaufpreises oder des Marktwertes der Immobilie beträgt, je nachdem, welcher Wert höher ist.
Nach dem Gesetz zahlt der Käufer die Steuer nur einmal auf die erhaltene Lösung. -
Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, unterliegen die erzielten Einkünfte der Einkommenssteuer.
Der Steuersatz kann variieren, je nachdem, ob die Immobilie langfristig oder kurzfristig vermietet wird. -
Gebühren für die Bewertung: Es können auch Kosten für die Bewertung von Immobilien anfallen, die oft für die Festlegung der Steuerbeträge erforderlich ist.
Für die genauesten und aktuellsten Informationen über die Grundsteuer in bestimmten Gebieten oder Situationen ist es ratsam, einen lokalen Steuerberater oder einen mit dem kroatischen Recht vertrauten Immobilienexperten zu konsultieren.
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